Privat und alle Kassen

Ich kann mit allen gesetzlichen Krankenkassen und auch mit privaten Krankenversicherungen bzw der Beihilfe abrechnen. Jeder Versicherte (Eltern und Jugendliche) hat das Recht, sich bei einem niedergelassenen Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten vorzustellen. Dafür wird lediglich die neue (!) Krankenkassenkarte benötigt -diese muss unbedingt mitgebracht werden: Nur so kann über die Krankenkasse abgerechnet werden. Diese muss zu jedem neuen Quartal eingelesen werden, wie bei jedem anderen Arzt.  Jugendliche dürfen ab dem 14.Lebensjahr ohne Wissen der Eltern zu mir kommen. 

Die ersten Sitzungen werden über die Krankenkasse abgerechnet. Im weiteren Verlauf muss ich prüfen, ob eine nach dem ICD-10 abrechenbare Krankheit oder Problematik, die mit Hilfe der TfP behandelbar ist, vorliegt. Dann übernimmt die Krankenkasse auch die Behandlung. Bitte klären Sie alle Fragen mit mir im Erstgespräch.

Privat Versicherte sollten vor der ersten Stunde ihre Krankenkasse anrufen, um sich über die individuellen Versicherungsbedingungen zu erkundigen.

 

Sonstige Beratungen/Coachings/Zusatzleistungen werden privat abgerechnet.

 

 

Nicht wahrgenommene/ nicht abgesagte Termine werden mit dem entsprechenden Ausfallhonorar in Rechnung gestellt. 

 

Absagen bitte über Email oder Anrufbeantworter bis 48h vor dem Termin.

 

 

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© Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie