In meiner Praxis nehme ich mich Ihrer Sorgen an. In einem Ersttermin können alle Fragen zur Terminvergabe, zur Diagnostikphase und zu den Möglichkeiten der Kostenübernahme geklärt werden. Sofern eine Indikation nach ICD 10 für eine Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie vorliegt, werden die Kosten im Rahmen des Gutachterverfahrens von den Krankenkassen übernommen. Ansonsten besteht die Möglichkeit, eine Beratung in Anspruch zu nehmen, die privat getragen wird.
Da eine Psychotherapie die Anwesenheit von dem Kind, aber parallel auch Beugspersonenstunden mit den Eltern erfordert, bitte ich Sie, sich nur nach reiflicher Überlegung auf einen Therapieplatz zu bewerben.
Ein Erstgespräch ist am schnellsten vormittags möglich. Nach konkreter Absprache und Klärung aller Fragen ist eine Kurzzeittherapie unproblematisch möglich. Die psychotherapeutische Sprechstunde gibt Ihnen als Eltern mehr Orientierung und Information. Wenn Sie zeitlich etwas flexibel sind, sind aktuell Therapieplätze frei. Die Schulen sind vom Senat angehalten, Freiräume für die Kinderpsychotherapie zu geben.